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   BVerwG, 22.01.2014 - 4 B 58.13   

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https://dejure.org/2014,1705
BVerwG, 22.01.2014 - 4 B 58.13 (https://dejure.org/2014,1705)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.2014 - 4 B 58.13 (https://dejure.org/2014,1705)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 4 B 58.13 (https://dejure.org/2014,1705)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Revision im Zusammenhang mit einem Streit über eine Stromleitungserneuerungsmaßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 4 B 58.13
    Die Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit einer Plangenehmigung kommt - nicht anders als bei der Planfeststellung - nur dann in Betracht, wenn das Gericht die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur Beseitigung von dem Plangenehmigungsverfahren anhaftenden Fehlern für erforderlich hält (§ 43e Abs. 4 Satz 2 EnWG; vgl. auch Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 113 S. 103).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 4 B 58.13
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, so bereits Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; siehe auch Beschluss vom 1. Februar 2011 - BVerwG 7 B 45.10 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 01.02.2011 - 7 B 45.10

    Planfeststellung für Verlängerung einer Straßenbahnlinie; Beachtlichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 4 B 58.13
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, so bereits Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; siehe auch Beschluss vom 1. Februar 2011 - BVerwG 7 B 45.10 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 21.12.1994 - 4 B 266.94

    Wacholderheide contra Baugenehmigung - Naturschutz vor Baurecht?

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 4 B 58.13
    Die Fragen rechtfertigen nicht die Zulassung der Grundsatzrevision, weil die Rüge, die Vorinstanz habe Vorschriften des Grundgesetzes fehlerhaft angewandt, nicht geeignet ist, den Zugang zu einem Revisionsverfahren zu eröffnen (Beschluss vom 21. Dezember 1994 - BVerwG 4 B 266.94 - NVwZ 1995, 601 ).
  • BVerwG, 04.02.2013 - 4 BN 28.12

    Überprüfung eines naturschutzrechtlichen Düngeverbots bei Differenzierung

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 4 B 58.13
    Die Revision kann nur zugelassen werden, wenn der Beschwerdeführer darlegt, dass die als verletzt bezeichnete Bestimmung des Grundgesetzes ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. Beschluss vom 4. Februar 2013 - BVerwG 4 BN 28.12 - juris Rn. 2 m.w.N., stRspr).
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